Mit Inkrafttreten der „Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ ergeben sich für den bayerischen Amateurfußball einige Veränderungen, diesmal zum Positiven!

Bei einer Zuschaueranzahl bis 1.000 gilt ab heute folgendes:

  • keine 3-G-Regel für Sport im Freien (Aktive als auch Zuschauer)
  • keine Kontaktdatenerfassung
  • keine Maskenpflicht unter freiem Himmel

In Gebäuden (z.B. die „Kerng“, Umkleidehaus, Toiletten) gilt nach wie vor die Maskenpflicht! An der Kasse oder am Bier- und Brodwerschd-Stand gibt es keine Maskenpflicht.

Bei mehr als 1.000 Zuschauer gelten weitaus strengere Regeln (personalisierte Tickets, Maskenpflicht, Kontaktdatenerfassung und -Achtung, jetzt kommt´s- Alkoholverbot). Aber von mehr als 1.000 Zuschauer sind wir ja noch ein Stück entfernt.